Unsere Drei G zu SARS-CoV-2 / Covid-19 / Coronavirus

Für das Marienhaus Klinikum Mainz (mkm) gilt, entsprechend der zurzeit gültigen Corona-Bekämpfungs-Verordnung, nach wie vor ein Besuchsverbot! Bezüglich der in der Landesverordnung vorgesehenen Ausnahmen ist ein Besuch / Zugang zulässig: 

  • Eltern dürfen bei der Geburt anwesend sein, sowie Mutter und Kind nach der Geburt besuchen (eine Stunde / Tag und eine Person).
  • Patienten die sich in einem sehr kritischen Zustand befinden (Sterbeprozess /Palliativ-Station)
  • Bei gut begründeten psychosozialen Notlagen
  • Besucher bei stationär aufgenommenen Kindern, z. B. HNO
  • Ambulante Patientinnen / Patienten - Begleitung von Kindern und Senioren

Diese Ausnahmen müssen mit der Unterschrift des/der zuständigen Chefärztin / Chefarzt / Oberärztin / Oberarzt bestätigt werden und sollten sehr restriktiv ausgestellt werden (Name des Unterzeichners muss erkennbar sein). Der Krisenstab des mkm behält sich vor, Stichproben zu prüfen.

Personen, denen nach diesen Regeln Zutritt gewährt wird, müssen verbindlich die 3-G-Regeln beachten (siehe Aushang) und den aktuell gültigen Besucherfragebogen ausfüllen. Die Fragen 1-6 müssen mit NEIN beantwortet sein, der Bogen ist zu unterschreiben. Die Hygiene-Regeln, Maske, Abstandsregeln und Händedesinfektion sind hierbei zu beachten.

Marienhaus Klinikum Mainz (MKM)
An der Goldgrube 11
55131 Mainz
Telefon:06131 / 575 0
Telefax:06131 / 575 1610
Internet:http://www.marienhaus-klinikum-mainz.de
Ambulantes OP-Zentrum im MKM
An der Goldgrube 11
55131 Mainz
Telefon:06131 / 575 3100
Telefax:06131 / 575 3106